Wohnungsnot

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Autor:  Johannes Malchàrek

Es war im Jahr 1953 in der DDR (Deutsche Demokratische Republik). Das Großdeutsche Reich wurde 1945 in englische, französische, amerikanische und russische Besatzungszonen aufgeteilt. Unter der russischen Leitung wurde nur die DDR durch den Kommunismus diktatorisch geführt. Ich war damals 21 Jahre alt. Beharrlich weigerte ich mich, in die politische Organisation der FDJ (Freie Deutsche Jugend) oder in die VP (Volks-Polizei) einzutreten. Ich wurde in den letzten Tagen wegen meiner politischen- und besonders meiner religiösen Gesinnung laufend Verhören unterzogen und musste mit weiteren Sanktionen der Kommunisten rechnen. Der Druck war letztlich so groß, dass ich aus der DDR in die Bundesrepublik flüchtete und am 12. Mai 1953 die westdeutschen Behörden um politisches Asyl ersuchte. Das Notaufnahme-Verfahren dauerte bis zum September des gleichen Jahres. Ich erhielt den Status als anerkannter politischer Flüchtling. Ich erhielt den (Flüchtlingsausweis „C“) mit der unbeschränkten Aufenthaltsgenehmigung in der Bundes-Republik Deutschland. Meine Eltern und Geschwister, überhaupt meine gesamte Verwandtschaft lebte in der DDR. Somit war ich in hier in der BRD völlig allein und auf mich angewiesen. Aus dem gut behüteten Elternhaus herausgerissen, war dieser Schritt ein gewaltiger Einschnitt in mein Leben.

Ich wusste zunächst nicht, wie es mit mir weitergehen soll. Die Behörden haben ja nicht auf mich gewartet. Es waren hunderte Flüchtlinge jeden Monat, die das verhasste  kommunistische Land DDR verlassen haben. In dieser Zeit der Ungewissheit war ich im ehemaligen Konzentrationslager Sandbostel - in der Lüneburger Heide -, im Auffanglager Stuttgart-Stammheim und im Jugendheim Ludwigsburg-Eglosheim untergebracht.

Als ich im Frühjahr 1954 aus dem Jugendheim entlassen wurde, war ich gezwungen mir eine andere Bleibe zu suchen. Man muss das Hintergrundwissen haben, um zu ermessen, wie schwierig es zu dieser Zeit war ein Dach über dem Kopf zu bekommen. Die deutschen Städte waren von den Bombern der Alliierten in Schutt und Asche gelegt worden. Nur noch wenige Häuser waren intakt und bewohnbar. Aus den deutschen Ostgebieten kamen Millionen von Flüchtlingen und Vertriebene. Alle Menschen brauchten Unterkünfte. Baracken wurden an den Stadträndern errichtet. Wasser wurde aus Brunnen gepumpt, Toiletten und Waschräume wurden von vielen Menschen gemeinsam genutzt. Ansprüche an mehr Komfort zu stellen war ein Unding, im Gegenteil, alle Menschen, die hier eine provisorische Bleibe gefunden hatten, waren dankbar und griffen bei gemeinsamen Arbeiten beherzt zu. Die wenigen, die ihre Wohnungen oder Häuser nicht verloren hatten, wurden von den Behörden gezwungen, Flüchtlinge und Wohnungslose aufzunehmen. Räume und Wohnungen wurden einfach beschlagnahmt und den Flüchtlingen zugewiesen. Die Beamten der Wohnungsämter hatten das alleinige Recht, Wohnungen und Zimmer an Bedürftige zu vergeben. Motto: Eigentum verpflichtet!!!

Ich stellte beim Wohnungsamt in Stuttgart den Antrag für ein möbliertes Zimmer. Zu meiner Überraschung erhielt ich schon im April 1954 ein Mansardenzimmer innerhalb einer Dreizimmerwohnung in der Ameisenbergstrasse zugewiesen. Mieter der Wohnung war ein älteres Ehepaar. In der Wohnung durfte nur geflüstert werden. Selbst Streitigkeiten der Eheleute wurden im Flüsterton ausgetragen. Innerhalb der Wohnung gab es ein Bad mit Waschbecken und Sitzbadewanne. Das Waschbecken und die Toilette durfte ich notgedrungen benutzen, aber auf keinen Fall die Badewanne.

Für meine Fortbildung musste ich viel lernen und technische Zeichnungen anfertigen. Dazu aber war die eine Leuchtquelle an der Zimmerdecke mit 25 Watt einfach zu gering. Ich wagte es, diese Lampe gegen eine 100 Watt-Birne auszutauschen. Das hätte ich nicht tun dürfen. Ich musste die 100 Watt wieder gegen die 20 Watt-Birne austauschen. Und für die 3 Tage helles Licht hatte ich noch einmal DM 5,– extra zu zahlen. Die monatliche Zimmermiete betrug DM 45,- bei einem Monatsgehalt von DM 250,–. Damenbesuch war natürlich strengstens untersagt, das verbot allein schon die damals herrschende Moral.  Auch andere Besuche waren von meinen Vermietern unerwünscht, die könnten ja eventuell die Toilette und das Waschbecken kostenlos benützen! Hiermit will ich sagen: Man war in seiner persönlichen Freiheit sehr, sehr eingeschränkt.

Das allgemeine Leben in Stuttgart verlief bereits wieder in geordneten Bahnen, wenn die Wohnungsnot nicht gewesen wäre. Es gab noch viele freie Flächen in der Stadt, durch Bomben zerstörte Häuser. Überall auf diesen Trümmergrundstücken wurden luftgetrocknete Ziegel hergestellt, sogenannte Hohlblockziegel. Mit diesen wurden schnellstens wieder neue Häuser aufgebaut. Durch die Bauweise mit den Hohlblockziegeln waren diese Wohnungen zwar relativ schnell aufgebaut, dabei aber unwahrscheinlich hellhörig. Um die Finanzierung dieser neuen Häuser zu sichern, verlangte man von den potenziellen Mietern einen „Baukostenzuschuß“. Dieser bewegte sich, der Wohnungsgröße entsprechend, zwischen Zwei- und Zehntausend DM. Es gab den normalen Baukostenzuschuß und den verlorenen. Der Verlorene wurde wie ein Geschenk behandelt, der Normale wurde in monatlichen Raten vom Mietpreis abgezogen und rückerstattet.

Wenn man durch die Straßen ging, schien die Welt schon wieder in Ordnung zu sein. Der Krieg war vergessen und die Geschäfte waren voller wunderschöner Waren. Das Angebot war groß, doch die Nachfrage ließ noch viele Wünsche offen. Nur das Notwendigste wurde erst einmal erworben. Das Überleben war wichtiger, als ein nicht benötigter Luxus. Rechts und links der Einkaufsstraßen waren Geschäfte, die ihre Waren anboten. Doch richtete man seinen Blick nach oben, so sah man erst das Provisorium der Nachkriegszeit. Nur das Erdgeschoß blendete den Besucher mit dargebotenen Waren, doch die ehemaligen oberen Stockwerke waren den Bomben zum Opfer gefallen. Aus den noch stehenden Ruinen wuchsen Gräser und Bäume, dazwischen immer wieder Trümmergrundstücke. Selbst heute noch, 66 Jahre nach Kriegsende, sieht man in den Städten immer wieder noch nicht wieder bebaute, zerbombte Grundstücke. 

Sämtliche Hausbesitzer in Deutschland, die noch bewohnbare Häuser ihr Eigen nannten, wurden von den Behörden gezwungen, auf ihre auch schuldenfreien Häuser und Grundstücke Hypotheken aufzunehmen. Die hiermit gewonnenen Gelder wurden zum „Lastenausgleich“ für die Ausgebombten, aus dem Osten Vertriebenen und Flüchtlinge verwendet. Jeder dieser Berechtigten musste den Nachweis der Berechtigung erbringen, was oftmals bei den heimatvertriebenen aus  Polen und Tschechien sehr schwer war. Über den Lastenausgleich war es diesen Menschen möglich, zinsgünstige Darlehen von den Banken zu bekommen. Die Konditionen waren 0,5 % Zinsen bei einer Tilgungsrate von 1 %. Diese Darlehen waren die ersten 5 Jahre Tilgungs- und Zinsfrei. 

Schon am nächsten Sonntag, nachdem ich mein Zimmer in der Ameisenbergstrasse bezogen hatte, bekam ich Kontakt zu einem Jugendchor der katholischen Kirche St. Nikolaus. Es waren gleichaltrige Jungen und Mädchen, die meist noch im Elternhaus lebten. Nur ein Mädchen wohnte, ähnlich wie ich, in einem winzigen Mansardenzimmer einer Architekten-Villa. Alle 4 Mansardenzimmer der Villa waren zwangsweise an Untermieter vermietet. Es ergab sich einfach so, dass wir uns näher kamen. Unsere Arbeitsstellen lagen etwa auf gleichem Weg. So holte ich das Mädchen morgens auf dem Weg zu unseren Büros ab. Abends gingen wir gemeinsam zum Essen. So verbrachten wir bis zum Schlafengehen die meiste Zeit miteinander. Es blieb nicht aus, dass wir uns in der Zwischenzeit verliebten. Bereits im August des gleichen Jahres verlobten wir uns. Der Hochzeitstermin wurde auch gleich auf Mitte November festgelegt.

Schon die Tatsache allein, dass ich eine Freundin hatte, und dementsprechend selten in meinem Zimmer war, genügte meinen Vermietern, das Zimmer zum nächsten Monat zu kündigen. Es war unmöglich, so schnell eine neue Bleibe zu finden. Die Jugendherberge in Stuttgart war überfüllt, andere kirchliche Einrichtungen ebenso. Doch wieder half mir ein Glücksfall: Der zukünftige Schwager meiner Braut (der Freund ihrer jüngeren Schwester), bewohnte auch ein Zimmer in der Weststadt von Stuttgart. Nach vielem hin und her und einigen Zugeständnissen, durfte ich bei ihm im Zimmer nächtigen, aber wirklich nur nächtigen.

Nun stellte sich die nächste Frage: Wo sollen wir, wenn wir verheiratet sind, wohnen. Im Zimmer meiner Braut war kaum Platz für eine Person, mein Zimmer war mir gekündigt worden, und beim Wohnungsamt liefen wir in der Warteliste unter einer Nummer im 5-stelligen Bereich. Ein Paar aus unserem Bekanntenkreis hatte in einem Haus auf dem Dachboden unter den losen Dachziegeln in zwei Bretterverschlägen Unterkunft gefunden. Die Holzlatten hatten sie, zum Sichtschutz, mit Pappe vernagelt. Heizung: keine. Waschgelegenheit und Toilette in der Wohnung des Hausbesitzers. Das waren die Voraussetzungen der damaligen Zeit.

Wie ich oben schon erwähnte wurden zwar Häuser und Wohnungen gebaut, aber wer bekam sie? Wurden die Wohnungen mit öffentlichen Geldern errichtet, dann hatten die Beamten des Wohnungsamtes das Recht der Verteilung. Die Warteliste meiner Berechtigungsnummer lag im 5-stelligen Bereich!!! Wohnungen, die mit privaten Mitteln erbaut wurden waren vom Mietpreis, und mit der Forderung nach einem Baukostenzuschuss einfach unerschwinglich.

Nun fiel mir ein, dass ich ja den Flüchtlingsausweis „C“ hatte, der mir zu einem zinsgünstigen Kredit verhelfen könnte. Die Beamten des Ausgleichsamtes machten mir auch gleich Hoffnung auf einen bedeutenden Zuschuss. Natürlich musste ich nun einige Antrags-Formulare ausfüllen. Hiermit begann eine ausgesprochene Odyssee. Jeden Donnerstag nahm ich mir im Büro eine Stunde frei, um beim Ausgleichsamt wieder nachzufragen.

Nach einer intensiven Suche fanden wir eine Wohnung ganz in der Nähe unserer jetzigen Behausung. Auf den Grundmauern zweier zerbombter Häuser wurde nun ein gemeinsames Haus errichtet. In diesem Haus wurde im Kellergeschoß eine 2-Zimmer-Wohnung errichtet. Neben der Holzlege und der Waschküche war der Eingang zur Wohnung. Sie besaß eine Toilette, ohne Fenster, ein Wohnzimmer und anschließend durch dieses ein Schlafzimmer. Als Küche diente ein ehemaliger Flur - 1,3 Meter breit und 4 Meter lang. An der Schmalseite stand uns ein Waschbecken zur Körperpflege zur Verfügung. Im Wohnzimmer war Platz für einen Kohleofen und in die „Küche“ stellten wir einen kombinierten Kohle-Gas-Herd. Mietpreis dieser Wohnung monatlich DM 110,– bei einem Monatsgehalt von DM 250,–. (Und in dieser beschränkten Umgebung haben wir zwei gesunde Kinder groß gezogen).

Der Haken bei der Geschichte war, dass der Hauseigentümer einen Baukostenzuschuß in Höhe von DM 2.500,– haben wollte. Bei einem Monatssalär von DM 250,– war das einfach unmöglich privat zu zahlen. Aber da war ja noch das Ausgleichsamt. Bei der nächsten Vorsprache dort zeigte ich den Beamten die Pläne, und bekam auch die Zusage zu dem Kredit. Vorläufig blieb es aber nur bei der Zusage. Später erfuhr ich, dass sich die Zusage nur auf den Anspruch auf einen Kredit bezieht. Den Kredit zu bekommen ist wieder etwas ganz anderes. Jeden Donnerstag war ich nun Stammgast beim Ausgleichsamt.  Ein großes Lob und „Dankeschön“ im Nachhinein an meinen damaligen Arbeitgeber, der mir diese Freizügigkeit ohne Murren gewährt hat.

Den Mietvertrag hatten wir, auf Grund der Zusage beim Ausgleichsamt bereits unterschrieben. Doch der Hauseigentümer drängte nun seinerseits auf die Zahlung des Baukostenzuschusses. Die freundlichen Beamten des Ausgleichsamtes vertrösteten mich von einem Donnerstag auf den nächsten. Der Hauseigentümer wurde sehr ungeduldig. Meine Verwandtschaft lebte in der DDR und konnte mir nicht helfen. Zum Glück aber hatte meine Frau, wir waren in der Zwischenzeit verheiratet, einen Onkel, und der lieh uns das Geld, ohne Auflagen, aber nur für kurze Zeit.

Damit hatten wir zwar den Baukostenzuschuß bezahlt, aber wir mussten das Geld ja wieder auf Heller und Pfennig dem Onkel zurückzahlen. Jeden Donnerstag erfolgte erneut der Gang zum Ausgleichsamt. Aber man glaubt wirklich nicht, wie erfinderisch in Ausreden und Verzögerungen Beamte sein können.

Nun hatte ich wieder einmal Glück. Der Leiter des Jugendheimes in Ludwigsburg wurde zum Ausgleichsamt nach Stuttgart versetzt. Als Sprecher der Gemeinschaft hatte ich mit ihm ein ausgezeichnetes Verhältnis. Dieser Mann hat sich dann vehement für mich eingesetzt mit dem Erfolg, dass ich bereits nach einem Jahr Wartezeit die schriftliche Zusage für den Kredit in Höhe von DM 2.500,– bekam. Das Geld wurde bei der Bank für mich bereitgestellt. (Übrigens: dieser Mann war der spätere Kommandant der „Gorch Fock“, dem berühmten Segelschulschiff der Deutschen Marine).

Nun begann ein neuer Hürdenlauf. Die Bank verlangte von mir nun für die Auszahlung des Kredites eine Grundsicherung oder eine Bürgschaft. Ich war allein auf mich gestellt. Wo sollte ich eine Grundsicherung hernehmen. Der Hauseigentümer hat mich bei der Frage nach einer Grundsicherung schlichtweg ausgelacht, denn wenn er das Geld über eine Grundschuld von der Bank kriegen würde, dann hätte er das selber gemacht, aber sein Budget war total ausgeschöpft. Mein Schwiegervater wurde als Bürge aus Altersgründen abgelehnt. Der Onkel hat uns zwar das Geld für kurze Zeit geliehen (inzwischen war schon über ein Jahr vergangen), aber auch er wurde aus Altersgründen abgelehnt.

In unserer Not gingen wir zu unserem Pater von der Gemeinde St. Nikolaus und erzählten ihm von unserer Lage. Wie überrascht waren wir nun, als er ohne weitere Kommentare sich als Bürge für das Geld zur Verfügung stellte. Damit war ein langer Kampf um eine kleine Wohnung zu Ende gegangen.

Wer diese Not einmal mitgemacht hat, der kann ermessen, was es heißt, ein Dach über dem Kopf zu haben. Unser Leben hat bewiesen: es geht auch ohne Fernseher, Waschmaschine, Wäschetrockner, Zentralheizung und Luxusauto. Aber mit dem Willen zur Arbeit und mit Beharrlichkeit, kann manche Hürde genommen werden. Wir können uns glücklich schätzen, dass es in der heutigen Zeit in Deutschland keine Wohnungsnot mehr gibt. - Aber zum Null-Tarif gibt es keine Wohnungen!!! In der Schule habe ich bereits vor 60 Jahren gelernt, dass man im Durchschnitt 1/3 seines Monatsgehaltes für die Wohnungsmiete aufbringen muss. Im Prinzip gilt das heute immer noch. In der Zwischenzeit habe ich mir zusätzlich zu meiner jetzigen Bleibe noch eine Mitwohnung dazu gekauft.

Es gibt heute viele Leute, die einfach ihr Mietgeld schuldig bleiben (sogenannte Miet-Nomaden). Mieter von mir sind mir nach ihrem Auszug noch €1.000,– schuldig geblieben. Die Nachfolger haben meine Wohnung mit 63 m² innerhalb von 2 Jahren verwüstet, Türen eintreten, und einen Schaden von € 6.000,– angerichtet (im Jahr 2009). Diese Leute bekommen vor Gericht auch noch Recht (weil bei Ihnen nichts zu holen ist) und erhalten vom Sozialamt die nächste Wohnung, dazu noch die entsprechende neue Einrichtung. Der Vermieter, der sich die Wohnung mit seiner Hände Arbeit als Alterssicherung erworben hat, bleibt auf dem Schaden sitzen. Die deutschen Gerichte entscheiden aber immer noch nach dem Prinzip: Eigentum verpflichtet! - Das tut weh!

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